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Reithman, Christoph/ Martiny, Dieter, Internationales Vertragsrecht, 4th ed., Cologne 1988

Title
Reithman, Christoph/ Martiny, Dieter, Internationales Vertragsrecht, 4th ed., Cologne 1988
Content
195 et seq. 182"

Wenn ein Schiedsgericht der IHK zu entscheiden hat, ist zu beachten, daß es uU besonders streng am Grundsatz pacta sunt servanda festhalten wird. Ein Ereignis rechtfertigt nur dann eine schuldbefreiende "force majeure", wenn es unvorhersehbar (d.h. im Zeitpunkt seines Eintretens gab es keinen besonderen Grund zur Annahme, daß es eintreten würde) und "irrésistible" (unabwendbar) war, d.h. für den Schuldner war es absolut unmöglich, den Vertrag zu erfüllen (dazu Schiedssprüche Nr. 2216 und 2139 aus 1974, Clunet 102 [1975] 917, 929).

Referring Principles
A project of CENTRAL, University of Cologne.