Wird Geld vom Konto einer Anwaltsfirma durch einen untreuen Partner abgehoben und in einer Spielbank verspielt, hat die Anwaltsfirma einen Bereicherungsanspruch gegen den gutgläubigen Spielbankinhaber, der aber auf die Höhe des bilanzierten Nettogewinns, der Spielbank begrenzt ist.
[Summarizing the decision of the House of Lords of June 6th, 1991, Lipkin Gorman v. Karpnale Ltd. (1991) 2 A.L. 548; subsequently commenting on this decision.]