Die lex validitatis-Regel sieht vor, daß auf das Rechtsgeschäft diejenige der berührten Rechtsordnungen angewandt wird, welche die Gültigkeit des Rechtsgeschäfts bewirkt. So wird das natürliche Parteiinteresse an der Vertragsgültigkeit verwirklicht. Im internationalen Vertragsrecht wird dieser Anknüpfungsgrundsatz lex validitatis-Regel genannt. Die Regel geht davon aus, daß bei der Anknüpfung der Verträge nicht außer acht gelassen werden darf, daß die Parteien die Gültigkeit des Vertrages wollten. Demnach führt dieser Gedanke im internationalen Vertragsrecht dazu, daß auf einen Vertrag, dessen Formwirksamkeit oder materielle Gültigkeit von den kollidierenden Rechten unterschiedlich behandelt wird, dasjenige Recht anzuwenden ist, welches den Vertrag aufrechterhält.
[Subsequently the author presents a comprehensive survey of the conflict of laws doctrine in US and European Contract Law, where the validitation rule might be applied through the 'escape clauses' of modern private international law statutes.]