Inzwischen hat die Frage nach dem Entschädigungsstandard des Völkergewohnheitsrecht an Brisanz verloren.
[...]
Schließlich haben in jüngerer Zeit eine Reihe wichtiger Schiedsgerichtsentscheidungen betont, daß das Völkergewohnheitsrecht vom Grundsatz der vollen Entschädigung bei Enteignungen ausgeht13 .
[Set out in detail.]
13Hierzu P. M. Norton, A Law of the Future or a Law of the Past? Modern Tribunals and the International Law of Expropriation, AJIL 85 (1991), S. 474ff.