test Schlechtriem, Peter, Internationales UN-Kaufrecht, Tübingen 1996 | Trans-Lex.org

This page uses so called "cookies" to improve its service (i.e. "tracking"). Learn more and opt out of tracking
I agree

Schlechtriem, Peter, Internationales UN-Kaufrecht, Tübingen 1996

Title
Schlechtriem, Peter, Internationales UN-Kaufrecht, Tübingen 1996
Content
32 et seq. 48"

902000M.E. kann es als Grundprinzip auf das in verschiedenen Vorschriften des CISG zu findende Gebot, daß die Parteien sich entsprechend den Standards eines "reasonable man" verhalten müssen, abgestützt werden.76

75Vgl. hierzu umfassend Magnus, RabelsZ 59 (1995), 467ff. , der folgende Grundsätze bzw. Fragen, die sich auf der Grundlage ermittelbarer Grundsätze lösen lassen, aufzählt (S.480ff.): Parteiautonomie, pacta sunt servanda, Treu und Glauben, Vertrauensschutz, Maßstab des Vernünftigen und Angemessenen, Verwirkung, Vorrang der Gebräuche, Formfreiheit, favor contractus, Pflicht zur Schadensvermeidung, allgemeine Kooperationspflicht, Schadenersatzpflicht, Leistung Zug um Zug, Aufrechnung konventionsinterner Ansprüche (dazu jedoch meine abweichende Ansicht im Text), Zurückbehaltungsrecht, Gefahrübergang nur bei Konkretisierung, Übergang der Lasten und Nutzungen mit Gefahrübergang Fristberechnung nach Art. 20 II CISG , Absendegrundsatz, Zugangsprinzip, Fälligkeit ohne Mahnung, Zurechnung von Verhalten und Wissen Dritter, Kaufpreiswährung des Verkäufersitzes, Erfüllungsort von Zahlungsansprüchen beim Gläubiger, Verzinsung ab Fälligkeit, Beweislastregeln.
76Vgl. hierzu schon oben Rn. 44 sowie unten Rn. 54; aus der Literatur s. noch Staudinger / Magnus, Art. 7 Rn. 43.

75Vgl. hierzu umfassend Magnus, RabelsZ 59 (1995), 467ff. , der folgende Grundsätze bzw. Fragen, die sich auf der Grundlage ermittelbarer Grundsätze lösen lassen, aufzählt (S.480ff.): Parteiautonomie, pacta sunt servanda, Treu und Glauben, Vertrauensschutz, Maßstab des Vernünftigen und Angemessenen, Verwirkung, Vorrang der Gebräuche, Formfreiheit, favor contractus, Pflicht zur Schadensvermeidung, allgemeine Kooperationspflicht, Schadenersatzpflicht, Leistung Zug um Zug, Aufrechnung konventionsinterner Ansprüche (dazu jedoch meine abweichende Ansicht im Text), Zurückbehaltungsrecht, Gefahrübergang nur bei Konkretisierung, Übergang der Lasten und Nutzungen mit Gefahrübergang Fristberechnung nach Art. 20 II CISG , Absendegrundsatz, Zugangsprinzip, Fälligkeit ohne Mahnung, Zurechnung von Verhalten und Wissen Dritter, Kaufpreiswährung des Verkäufersitzes, Erfüllungsort von Zahlungsansprüchen beim Gläubiger, Verzinsung ab Fälligkeit, Beweislastregeln.

76Vgl. hierzu schon oben Rn. 44 sowie unten Rn. 54; aus der Literatur s. noch Staudinger / Magnus, Art. 7 Rn. 43.

Referring Principles
A project of CENTRAL, University of Cologne.