75Vgl. hierzu umfassend Magnus, RabelsZ 59 (1995), 467ff. , der folgende Grundsätze bzw. Fragen, die sich auf der Grundlage ermittelbarer Grundsätze lösen lassen, aufzählt (S.480ff.): Parteiautonomie, pacta sunt servanda, Treu und Glauben, Vertrauensschutz, Maßstab des Vernünftigen und Angemessenen, Verwirkung, Vorrang der Gebräuche, Formfreiheit, favor contractus, Pflicht zur Schadensvermeidung, allgemeine Kooperationspflicht, Schadenersatzpflicht, Leistung Zug um Zug, Aufrechnung konventionsinterner Ansprüche (dazu jedoch meine abweichende Ansicht im Text), Zurückbehaltungsrecht, Gefahrübergang nur bei Konkretisierung, Übergang der Lasten und Nutzungen mit Gefahrübergang Fristberechnung nach Art. 20 II CISG , Absendegrundsatz, Zugangsprinzip, Fälligkeit ohne Mahnung, Zurechnung von Verhalten und Wissen Dritter, Kaufpreiswährung des Verkäufersitzes, Erfüllungsort von Zahlungsansprüchen beim Gläubiger, Verzinsung ab Fälligkeit, Beweislastregeln.
76Vgl. hierzu schon oben Rn. 44 sowie unten Rn. 54; aus der Literatur s. noch Staudinger / Magnus, Art. 7 Rn. 43.
75Vgl. hierzu umfassend Magnus, RabelsZ 59 (1995), 467ff. , der folgende Grundsätze bzw. Fragen, die sich auf der Grundlage ermittelbarer Grundsätze lösen lassen, aufzählt (S.480ff.): Parteiautonomie, pacta sunt servanda, Treu und Glauben, Vertrauensschutz, Maßstab des Vernünftigen und Angemessenen, Verwirkung, Vorrang der Gebräuche, Formfreiheit, favor contractus, Pflicht zur Schadensvermeidung, allgemeine Kooperationspflicht, Schadenersatzpflicht, Leistung Zug um Zug, Aufrechnung konventionsinterner Ansprüche (dazu jedoch meine abweichende Ansicht im Text), Zurückbehaltungsrecht, Gefahrübergang nur bei Konkretisierung, Übergang der Lasten und Nutzungen mit Gefahrübergang Fristberechnung nach Art. 20 II CISG , Absendegrundsatz, Zugangsprinzip, Fälligkeit ohne Mahnung, Zurechnung von Verhalten und Wissen Dritter, Kaufpreiswährung des Verkäufersitzes, Erfüllungsort von Zahlungsansprüchen beim Gläubiger, Verzinsung ab Fälligkeit, Beweislastregeln.
76Vgl. hierzu schon oben Rn. 44 sowie unten Rn. 54; aus der Literatur s. noch Staudinger / Magnus, Art. 7 Rn. 43.