Das Institut der ungerechtfertigten Bereicherung ist, wenn auch unter unterschiedlichem Namen, in den Rechten aller europäischen sozialistischen Länder bekannt. Hier soll seine Regelung in der UdSSR, in Bulgarien, der DDR, in Polen, der Tschechoslowakei und in Ungarn vergleichend betrachtet werden.
[Subsequently set out in detail.]