Das neue Welthandelsrecht beruht, soweit es nicht aus internationaler Gesetzgebung hervorgegangen ist, auf der Autonomie des Parteiwillens, d. h. letzten Endes auf dem Prinzip der Vertragsfreiheit. Yntema hat gezeigt, daß das Prinzip der Parteiautonomie in fast allen Ländern anerkannt ist76; in dieser Hinsicht besteht kein Unterschied zwischen den Rechtsordnungen der Länder freier Wirtschaft und sozialistischer Planwirtschaft.
76Hessel E. Yntema, "Autonomy" in Choice of Law: Am. J. Comp. L. 1 (1952) 341, 350f. - Die Bemerkung Yntemas, daß das Recht der Sowjetunion das Prinzip der Parteiautonomie nicht anerkenne, ist durch Art. 126 der sowjetischen Grundsätze der Zivilgesetzgebung vom 8. 12. 1961 überholt.