Die Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage (WGGl) bezeichnen in allgemeinster Form die Voraussetzungen, unter denen eine Veränderung der bei Vertragsschluß bestehenden oder vorausgesetzten Umstände zu einer Lösung oder Umgestaltung vertraglicher Pflichten führen kann.
[...]
579 3.3"Hinsichtlich der Rechtsfolgen besteht Einigkeit, daß primär die Vertragspflichten an die veränderte Situation anzupassen sind und nur hilfsweise eine vollständige Vertragsaufösung in Betracht kommt147.
[Set out in detail.]
147Staudinger/Weber § 242 E Rz. 381; Soergel/Knopp BGB § 242 Rz. 414; Esser/Schmidt Schuldrecht AT Bd. I. 1 (1975) § 24 III 1 S. 276; BGH NJW 1953, 1585 f.; BGHZ 47, 48, 51 f.; 58, 355, 363.